„Stiefelgeld“ und Umzugsbeihilfe
Der Vorstand und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Neuenkirchen haben mehrere Vorschläge zur Mitgliedergewinnung und Stabilisierung des Mitgliederbestandes an den Bürgermeister herangetragen.
Teil der Vorschläge sind die Erhöhung der Einsatz- und Ausbildungsbezogenen Aufwandsentschädigung auf 5 Euro je Einsatz- und Ausbildungseinheit. Die beiden Partner der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgabe der Sicherstellung des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung auf dem Gebiet der Gemeinden Neuenkirchen, Wackerow und Mesekenhagen zahlen bereits diese Aufwandsentschädigung und mit Beschluss der Gemeindevertretung seit dem 1. Juli 2015 auch die Gemeinde Neuenkirchen.
Außerdem hat die Gemeindevertretung beschlossen, eine Umzugsbeihilfe in Höhe von 300 Euro einzuführen, die Bürger erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in die Gemeinde Neuenkirchen verlegen und sich verpflichten, für mindestens 2 Jahre aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr Neuenkirchen tätig zu sein. Dabei sollte mindestens die Grundausbildung absolviert werden.