Corona: Gericht kippt Oster-Reisebeschränkungen in MV
Im Eilverfahren hat das OVG in Greifswald die Regelung bzgl. der Reisebeschränkungen für Einheimische zu Ostern kassiert.
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit zwei Beschlüssen vom heutigen Tag in gerichtlichen Eilverfahren (Az. 2 KM 268/20 OVG und 2 KM 281/20 OVG) § 4a der Verordnung der Landesregierungüber Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung) in der Fassung vom 8. April 2020 vorläufigbis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.
Mit § 4a der Verordnung war für den Zeitraum der Osterfeiertage den Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns untersagt worden tagestouristische Ausflüge zu den Ostseeinseln und in die Gemeinden, die unmittelbaran die Ostseeküste angrenzen, sowie in die Stadt Waren an der Müritz und in mehrere Ämter dermecklenburgischen Seenplatte zu unternehmen.
Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit der Verfahren hat der Senat zunächst nur sogenannte „Tenorbeschlüsse“ gefasst, die nur die Entscheidung selbst enthalten. Die schriftlichen Entscheidungsgründe zu denbeiden Beschlüssen liegen zurzeit noch nicht vor. Sie sollen im Laufe des Tages noch hinzugefügt werden.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 2/2020 des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern
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