Amt Landhagen

Tierseuchenverfügung zur Aufstallung von Geflügel

am .

allgemeinverfuegung

Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald erlässt gemäß § 13 Absatz 1 Geflügelpest-Verordnung die Anordnungen zur Aufstallung von Geflügel.

Am 11. November 2020 wurde in Greifswald bei einer tot aufgefundenen Möwe und in Lütow im Landkreis Vorpommern-Greifswald bei einer Wildente der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 amtlich festgestellt.

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