Amt Landhagen

Tierseuchenverfügung zur Aufstallung von Geflügel

am .

allgemeinverfuegung

Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald erlässt gemäß § 13 Absatz 1 Geflügelpest-Verordnung die Anordnungen zur Aufstallung von Geflügel.

Die amtliche Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in 18519 Sundhagen, OT Horst wurde vom Landkreis Vorpommern-Rügen öffentlich bekannt gemacht. Die Einschleppung des Erregers in den Geflügelbestand erfolgte vermutlich nach dem 05.02.21.