Amt Landhagen

Amt Landhagen sucht Schöffen für die Amtszeit ab 2024

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schoeffenwahl 2023

In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen/Schöffin für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Im Amt Landhagen werden insgesamt 11 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Greifswald und Landgericht Stralsund als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die jeweiligen Gemeindevertretungen schlagen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Dieser wählt dann in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der jeweiligen Gemeinde (Amtsbereich Landhagen) wohnen und am 1.1.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, aber auch Kommunikations- und Dialogfähigkeit erwartet. Und sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren.

Schöffen sind mit Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Wer Interesse am Schöffenamt hat, kann sich bis zum 19.03.2023 im Ordnungsamt des Amtes Landhagen bewerben. Das Bewerbungsformular kann im Fachbereich Ordnung und Soziales per E-Mail () angefordert oder von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen über die Rechte und Pflichten eines Schöffen.

Das Bewerbungsformular ist zu senden an:
Amt Landhagen
Der Amtsvorsteher
Fachbereich Ordnung und Soziales
-Schöffenwahl-
Theodor-Körner-Straße 36
17498 Neuenkirchen

Neuenkirchen, den 20.02.2023
i. A. Falk
FB Ordnung und Soziales

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