Amt Landhagen

Winterdienst in unserer Gemeinde

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winterdienst

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

lange ist es her, dass wir in unserer Gemeinde so anhaltende Schnee- und Frosttage erleben wie in diesem Winter. Die besondere Wetterlage fordert uns alle im Alltag, im Straßenverkehr und besonders auf den Gehwegen.

Aus diesem Anlass möchte ich Sie freundlich an die Satzung über die Straßen- und Wegereinigung in der Gemeinde Neuenkirchen erinnern. Seit August 2012 ist die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer übertragen worden. Das bedeutet, dass Gehwege, Radwege, begehbare Seitenstreifen oder – sofern kein Gehweg vorhanden ist – ein für den Fußgängerverkehr erforderlicher Streifen der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenze zu reinigen sind. Dabei ist eine Breite von 1,50 Metern freizuhalten.

Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich auch für Anwohnerinnen und Anwohner an unseren Hauptstraßen, selbst wenn dort die Winterreinigung bezahlt wird. Auch hier sind die angrenzenden Gehwege von den Grundstückseigentümern freizuhalten.

Die vollständige Satzung ist auf der Internetseite www.landhagen.de unter Bekanntmachungen einsehbar.

Ich weiß, dass diese Wetterlage für viele von uns eine zusätzliche Belastung darstellt. Umso mehr bitte ich Sie, diese wenigen Tage im Jahr gemeinsam zu meistern und durch gegenseitige Rücksichtnahme zur Sicherheit aller beizutragen.

An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei unseren Bauhofmitarbeitern Dirk Lange und Emanuel Müller bedanken. Seit Wochen haben sie das Wetter ununterbrochen im Blick und sorgen, sogar in der Silvesternacht, dafür, dass die Hauptstraßen in unserer Gemeinde sicher passierbar bleiben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Mithilfe und Ihr Engagement für unsere Gemeinde.

Ihre Kirsten Breitsprecher
Bürgermeisterin der Gemeinde Neuenkirchen

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