Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt, eine Teilfläche des kommunalen Flurstücks 25/3 der Flur 1 in der Gemarkung Neuenkirchen für den gewerblichen Anbau von gärtnerischen Pflanzenerzeugnissen langfristig zu verpachten.
Zur Ermittlung geeigneter Pachtinteressenten sowie zur Sicherstellung eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben zur Verpachtung kommunaler Grundstücke wird hiermit ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.