Amt Landhagen

Allgemeinverfügung des Landkreises

den .

verfuegung 13 03 2020

Der Landkreis hat am 13.03.2020 eine Allgemeinverfügung zur Durchführung von privaten und öffentlichen Veranstaltungen erlassen.

Auszug

  1. Es ist mit sofortiger Wirkung untersagt, im gesamten Gebiet des Landkreises Vorpommern- Greifswald öffentliche und private Großveranstaltungen und Zusammenkünfte mit einer Teilnehmerzahl ab 1.000 Personen durchzuführen.
  2. Das Gesundheitsamt empfiehlt dringend, darauf zu verzichten, private und öffentliche Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl ab 50 Personen durchzuführen.
  3. Alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen mit einer erwarteten Anzahl von Besuchern oder Teilnehmern von 50 bis 999 Personen müssen beim Ordnungsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald () unter Vorlage einer Risikobewertung im Vorfeld angezeigt werden. (...)

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und ist zunächst bis zum 19.04.2020 befristet.

Damit werden bis auf Weiteres alle öffentlichen Veranstaltungen der Gemeinde Neuenkirchen abgesagt.

Tags: Corona

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