Tierseuchenverfügung zur Aufstallung von Geflügel
Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald erlässt gemäß § 13 Absatz 1 Geflügelpest-Verordnung die Anordnungen zur Aufstallung von Geflügel.
Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald erlässt gemäß § 13 Absatz 1 Geflügelpest-Verordnung die Anordnungen zur Aufstallung von Geflügel.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurden in Neuenkirchen zwei Geschwindigkeitsmessgeräte in 30er-Zonen installiert.
Rechtzeitig zum Jahreswechsel liegt der Storchenbericht für das Jahr 2020 vor. Leider ist der erhoffte Bestandsanstieg unserer Weißstörche nicht eingetreten.
Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald erlässt gemäß § 13 Absatz 1 Geflügelpest-Verordnung die Anordnungen zur Aufstallung von Geflügel.