Besondere Regelungen für die Ostertage beschlossen
Über Ostern gelten in M-V besondere Regeln für Reisen und Ausflüge ins Land. Tagestouristische Ausflüge an bestimmte Orte sind untersagt
Über Ostern gelten in M-V besondere Regeln für Reisen und Ausflüge ins Land. Tagestouristische Ausflüge an bestimmte Orte sind untersagt
Die heutigen Maßnahmen der Landesregierung (17. März 2020) ergänzen die zehn bereits beschlossenen Maßnahmen vom 14. März 2020.
Die Bundeskanzlerin und die 16 Länder haben sich in einer Telefonkonferenz auf ein Kontaktverbot in Deutschland verständigt.
Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Coronavirus-Situation bleibt ab sofort bis auf Weiteres die Amtsverwaltung geschlossen.